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Arbeiten im Martinswerk
ALLGEMEINE KRITERIEN
An dieser Stelle werden wir immer wieder, je nach aktuellem Personalbedarf, Stellenausschreibungenen platzieren. Wenngleich das Stellenprofil usw. aus den Annoncen hervorgeht, möchten wir Sie dennoch mit einigen allgemeinen Grundsätzen unserer Personalakquise vertraut machen.
Das Fachkräftegebot gilt nach § 72 KJHG zwar zunächst für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, aber auch die freien Träger der Jugendhilfe müssen sich dem Fachkräftegebot verpflichtet fühlen. Dies bedeutet für uns als Martinswerk, dass nurmehr Erzieher, Sozialpädagogen und Heilpädagogen festangestellt im Erziehungsdienst zum Einsatz kommen können. Zwar bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel, aber ein Heilerziehungspfleger beispielsweise könnte, nach Begründung beim Landesjugendamt, nur einen bestimmten, Bedarfs orientierten Arbeitsplatz besetzen.
Durch unsere Mitgliedschaft im Diakonischen Werk RWL verpflichten wir uns bei der Beschäftigung von Mitarbeitern die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) anzuwenden.
Das Martinswerk ist an einer langfristigen Bindung seiner Mitarbeiter interessiert.
Hier finden Sie Hilfe
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Informationen? So erreichen Sie uns:
Telefon: 0 29 71 - 3 11-0
Telefax: 0 29 71 - 3 11-55
E-Mail:
info(at)martinswerk-dorlar.de
wir helfen Ihnen gerne weiter
Erziehungsberatung
Eltern, Kindern und Jugendlichen, aber auch Erziehern und Lehrern stehen wir bei wichtigen Erziehungsfragen beratend zur Seite.
Wenden Sie sich direkt an Herrn Vogelheim:
Tel.: 0 29 71/3 11-15
oder 0 29 71/3 11-0
E-Mail:
Vogelheim(at)martinswerk-dorlar.de
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Verein
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