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Wem wir helfen
RECHTSGRUNDLAGE
Im Martinswerk können Kinder und Jugendliche nach folgenden Abschnitten der Sozialgesetzbücher VIII und XII aufgenommen werden:
§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung
§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 SGB VIII Tagesgruppe
§ 34 SGB VIII Heimerziehung / sonstige betreute Wohnformen
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 53 SGB XII Eingliederungshilfe für Behinderte
Bereitschaftsdienst
Inobhutnahme/ Kriseninterventionen
Nach 16.00 Uhr und an Wochenenden/ Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst des Martinswerks e.V. Dorlar unter der Rufnummer 0151 / 14 99 52 78 zu erreichen.
Bei Anfragen während der Geschäftszeiten (07.30 Uhr-16.00 Uhr) wenden Sie sich
an die Sachbearbeitung für Aufnahmen, zu finden bei Ansprechpartnern.
Arbeiten im Martinswerk
Ausbildungsangebote im Martinswerk und unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier
Hier finden Sie Hilfe
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Informationen? So erreichen Sie uns:
Telefon: 0 29 71 - 3 11-0
Telefax: 0 29 71 - 3 11-55
E-Mail:
info(at)martinswerk-dorlar.de
wir helfen Ihnen gerne weiter
Erziehungsberatung
Eltern, Kindern und Jugendlichen, aber auch Erziehern und Lehrern stehen wir bei wichtigen Erziehungsfragen beratend zur Seite.
Wenden Sie sich direkt an
Frau Dünnebacke:
Tel.: 0 29 71/3 11-15
oder 0 29 71/3 11-0
lm.duennebacke(at)martinswerk-dorlar.de
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Verein
Falls Sie das Martinswerk unterstützen möchten, können Sie das mit einer Spende oder Mitgliedschaft tun.
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